Für Männer und Frauen ab dem 35. Lebensjahr besteht für Versicherte der Gesetzlichen Krankenkassen die Möglichkeit, alle 2 Jahre in Hausarztverträgen, alle 3 Jahre in der Regelversorgung eine Gesundheitsuntersuchung durchführen zu lassen.
Sie umfasst
- eine Befragung (Anamnese)
- körperliche Untersuchung
- die Untersuchung des Urins mittels eines Teststreifens
- die Bestimmung des Gesamt-Cholesterins im Blutserum
- die Bestimmung des Blutzuckers
Ab dem 55. Lebensjahr kann im Rahmen der Vorsorge auch eine Dickdarmspiegelung durchgeführt werden.