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Gesundheits­untersuchung

Für Männer und Frauen ab dem 35. Lebensjahr besteht für Versicherte der Gesetzlichen Krankenkassen die Möglichkeit, alle 2 Jahre in Hausarztverträgen, alle 3 Jahre in der Regelversorgung eine Gesundheitsuntersuchung durchführen zu lassen.
Sie umfasst

  • eine Befragung (Anamnese)
  • körperliche Untersuchung
  • die Untersuchung des Urins mittels eines Teststreifens
  • die Bestimmung des Gesamt-Cholesterins im Blutserum
  • die Bestimmung des Blutzuckers

Ab dem 55. Lebensjahr kann im Rahmen der Vorsorge auch eine Dickdarmspiegelung durchgeführt werden.

© Doreen Salcher – Fotolia.com