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Gesundheits­untersuchung

Für Männer und Frauen ab dem 35. Lebensjahr besteht für Versicherte der Gesetzlichen Krankenkassen die Möglichkeit, alle 2 Jahre in Hausarztverträgen, alle 3 Jahre in der Regelversorgung eine Gesundheitsuntersuchung durchführen zu lassen.
Sie umfasst

  • eine Befragung (Anamnese)
  • körperliche Untersuchung
  • die Untersuchung des Urins mittels eines Teststreifens
  • die Bestimmung des Gesamt-Cholesterins im Blutserum
  • die Bestimmung des Blutzuckers

Ab dem 55. Lebensjahr kann im Rahmen der Vorsorge auch eine Dickdarmspiegelung durchgeführt werden.

© Doreen Salcher – Fotolia.com

Hinweis

Infektsprechstunde Mo-Fr 7:30-9:00. Bei Infekten, für Krankschreibungen und im Notfall kommen Sie bitte direkt in die Praxis, rufen Sie nicht vorher an und buchen bitte keinen Termin.

Bei Onlinebuchungen für alle anderen Behandlungsgründe wählen Sie bitte zuerst Ihre behandelnde Ärtzin aus.